Pro Beschäftigtentransfer
Mit den gesetzlichen Regelungen zu Transferleistungen nach §§ 216 a, b SGB III hat der Gesetzgeber eine Grundlage dazu geschaffen, Arbeitslosigkeit zu verhindern. Der schnellstmögliche Übergang in ein neues Beschäftigungsverhältnis und die verbesserten Vermittlungsaussichten für die Betroffenen stehen im Zentrum der Transferaktivitäten.
Beschäftigtentransfer ist die arbeitsmarkt- und personalpolitische Alternative zu unumgänglichen betriebsbedingten Kündigungen.


