Transferagentur

Die in § 216 a aufgeführten Transfermaßnahmen werden durch die Durchführung einer so genannten "Transferagentur" umgesetzt.

Hintergrund

In vielen Unternehmen wird die Arbeitskraft der Mitarbeiter noch zur Abwicklung laufender Aufträge und Projekte benötigt, obwohl der Stellenabbau schon feststeht. Ist Beschäftigung bis zum Ende der Kündigungsfristen vorhanden, bietet sich die Transferagentur (§216a SGB III) an.

Ablauf

Der Arbeitnehmer bleibt bis zum Ende seiner Kündigungsfrist beim Unternehmen beschäftigt. In diesem Zeitraum erhält er das Angebot der Teilnahme an der Transfermaßnahme und wird dadurch bereits im noch bestehenden Arbeitsverhältnis bei der Bewerbung und Vermittlung einer neuen Stelle unterstützt. Die PEAG-Berater und -Beraterinnen sind je nach Vereinbarung im Unternehmen selbst oder einem Büro vor Ort vertreten. Das Unternehmen verpflichtet sich, seine Mitarbeiter für die Beratung durch die Transfermaßnahme von der Arbeit freizustellen.

Ziel

Die Transfermaßnahme bereitet die Mitarbeiter auf den bevorstehenden beruflichen Wechsel vor und nutzt alle Möglichkeiten der Vermittlung, um so schnell wie möglich für jeden Mitarbeiter einen neuen Arbeitsplatz zu finden.

Laufzeit

Die Laufzeit orientiert sich an der Situation der Betriebsabteilung oder des Betriebs und beträgt meist drei bis sieben Monate.

Kosten

Die Gesamtkosten der Transfermaßnahme (Transferagentur) sind vom Beratungs- und Qualifizierungsbedarf der Mitarbeiter und dem Erfolg der Vermittlung abhängig. Je früher die Transfermaßnahme eingerichtet wird, desto erfolgreicher kann die Arbeitslosigkeit vermieden werden. Es können Leistungen zur Förderung der Teilnahme an Transfermaßnahmen beantragt werden, bei deren Beantragung wir das Unternehmen unterstützen.