Transferleistungen

Die gesetzlichen Regelungen zu Transferleistungen nach §§ 216 a, b SGB III sollen dazu beitragen, Arbeitslosigkeit zu verhindern. Bei der Umsetzung von Beschäftigtentransfer bieten sich vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten, die wir Ihnen auf den folgenden Seiten vorstellen.