Vorbereitende Beratung
Bei der Entscheidung für einen Transfersozialplan können wir Personalabteilung und Betriebsräte unterstützen. Mit unseren langjährigen Erfahrungen im Beschäftigtentransfer stehen wir Ihnen dabei gerne zur Verfügung.
Vorstellung des Transferkonzepts
Mit der Entscheidung für eine Transfermaßnahme oder eine Transfergesellschaft ist der Informationsbedarf innerhalb der Belegschaft groß. Es gibt viele Fragen: Wie geht es weiter? Wie sieht die finanzielle Situation aus? In Informationsveranstaltungen beantworten wir gerne die Fragen Ihrer Mitarbeiter und erklären, wie Transfer funktioniert und welche individuellen Möglichkeiten sich für den Einzelnen ergeben.
Antragsverfahren
Der Beschäftigtentransfer wird von den zuständigen Arbeitsagenturen durch Fördermittel wie das Transferkurzarbeitergeld unterstützt. In Zusammenarbeit mit dem Unternehmen übernehmen wir die Antragstellung und begleiten das Unternehmen zu Beratungsgesprächen mit der zuständigen Agentur für Arbeit.
Qualifizierungsberatung
Im Profiling und in Erstgesprächen mit den Transfermitarbeitern erstellen wir ein Qualifikationsprofil und beraten über die Möglichkeiten und Notwendigkeit von Qualifizierungsmaßnahmen. Mit der Zielsetzung, Arbeitslosigkeit zu vermeiden, können individuelle Qualifizierungsmaßnahmen für die Betroffenen sinnvoll sein. Wir kennen die unterschiedlichen Fördermittel für Qualifizierungen, begleiten den Mitarbeiter bei der Auswahl einer passenden Maßnahme und übernehmen die Antragstellung der Fördermaßnahme.
Personalabrechnung
In der Transfergesellschaft wird das Entgelt nicht mehr ausschließlich vom früheren Arbeitgeber gezahlt. Durch den Wechsel in die Transfergesellschaft erfolgt die komplette Personalabrechnung durch die PEAG. Dies beinhaltet die Koordination von Transferkurzarbeitergeld, Sozialversicherung, Steuern, individuelle Aufstockung gemäß Sozialplan etc. Die so genannte "Netto-Absicherung" wird dem Mitarbeiter durch die PEAG monatlich überwiesen.


